Let me make your rights bloom!
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so vielfältig wie der gewerbliche Rechtsschutz. Denn gewerbliche Schutzrechte knüpfen an die Kreativität und den Erfindergeist der Menschen an. Weil aber Innovationen grenzenlos sind, sind es auch die damit verbundenen Rechtsfragen.
Marken sind gleichsam in aller Munde. Sie haben sich zu einem Schutzrecht entwickelt, das in allen Lebensbereichen zu finden ist. Ob jung, ob alt, ob "alternativ" oder konservativ, ob privat oder gewerblich - Verbraucher*innen richten ihre Kaufentscheidungen häufig genug auch an ihren Markenpräferenzen aus. Aus Sicht der Markeninhaber*innen bietet das Schutzrecht schier endlose Möglichkeiten. Und dies nicht zuletzt, weil es umfangreiche Qualitätsvorgaben ermöglicht und sich die Schutzdauer der Marken - anders als bei anderen gewerblichen Schutzrechten - gleichsam unbegrenzt verlängern lässt. Zur Eintragung als Marke eignen sich längst nicht nur Worte und Logos. Auch räumliche Gestaltungen (3D-Marken), Melodien und Geräusche oder gar abstrakte Farben lassen sich als Marke national und international schützen.
Klimakatastrophe, Artensterben und Bevölkerungswachstum sind - das leugnet heute niemand mehr - keine bloßen Schreckgespenster, sondern die Herausforderungen, denen sich die Menschheit in den kommenden Jahren und Jahrzehnten gegenübergestellt sieht. Neue Pflanzensorten sind ein nachhaltiges Instrument, Nahrungsmittelsicherheit auch in Zeiten dramatischer klimatischer Veränderungen für eine stetig wachsende Weltbevölkerung zu schaffen.
Innovative Pflanzensorten sichern Landwirten, Erzeugern und deren Familien Beschäftigung, ein höheres Einkommen und den Zugang zu internationalen Märkten. Zugleich steigern sie die Erträge, erlauben einen geringeren Dünger- und Pflanzenschutzeinsatz und ermöglichen eine Kultur auch noch unter stark veränderten klimatischen Bedingungen.
Das Recht des lauteren Wettbewerbs schützt Verbraucher*innen, Mitbewerber*innen und andere Marktteilnehmer*innen vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es zielt auf einen fairen und unverfälschten Preis- und Qualitätswettbewerb ab. Dieser Rechtsbereich hat, wie die meisten anderen auch, wenigstens zwei Seiten. Einerseits geht es darum, das Auftreten der Mandant*innen am Markt den geltenden Regelungen zum lauteren Wettbewerb anzugleichen, Verstöße zu verhindern und ggf. . Andererseits gilt Wettbewerbsverstöße der Mitbewerber*innen zu unterbinden, die dazu dienen, einen fairen Wettbewerb auszuhebeln und sich zum Nachteil anderer Vorteile zu verschaffen.
Eine anspruchsvolle Aufgabe im gewerblichen Rechtsschutz ist ohne Zweifel die Beratung und Erstellung umfassender Schutzrechtsstrategien, mit der sich die verschiedenen Rechte miteinander in einer Weise kombinieren. So können die Schwächen des einen durch die Vorzüge des anderen Schutzrechts ausgeglichen werden. Während der Sortenschutz das pflanzliche Material - die sog. Sortenbestandteile und (begrenzt) das Erntegut - sowie die Sortenbezeichnung schützt, schützt die Marke das eingetragene Zeichen (Wort, Bild, Farbe, Melodie, Geräusch etc.). Allen gewerblichen Schutzrechten ist zudem das Prinzip der Erschöpfung gemein. Wird die geschützte Ware einmal unter Nutzung des Rechts verkauft oder an Dritte abgegeben, sind die Rechte erschöpft. In einer langen Wertschöpfungskette ergeben sich folglich Probleme, die Qualität des Produkt für Verbraucher*innen auf einem durchgängig hohen Niveau zu halten. Bedenkt man überdies, wie leicht Pflanzen durch vegetative Vermehrung oder Aussaat vervielfältigen lassen, wird schnell klar, welch hohe Anforderungen an eine verlässliche Schutzrechtsstrategie zu stellen sind.
Umgesetzt wird eine jede Schutzrechtsstrategie schließlich mittels umfassender vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Beteiligten. Ein gutes Beispiel hierfür ist das von mir über einen Zeitraum von mehreren Jahren aufgebauten Konzept für eine einheitliche Vermarktungsstrategie einer Apfelsorte (sog. Clubsorte). Angefangen bei dem Kaufvertrag für den Erwerb aller Rechte an der Sorte vom Ursprungszüchter, dem Vertrag über die Auftragsvermehrung für die Erzeugung von Vorstufenmaterial, weiter über den Vertrag für die Reiserschnittgärten, die Baumschulen, die Erzeuger und die Erzeugerorganisationen, bis hin zu den Vermarktungsorganisationen sind mittels vertraglicher Vereinbarungen alle Mitglieder der Wertschöpfungskette so einzubinden, dass eine gleichbleibende Qualität und konstante Verfügbarkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt ist.
In den nun mehr als 22 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich an "zahllosen" gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen vertretend mitgewirkt. Die Stellung der Anwält*innen als Organ der Rechtspflege darf dabei nie aus dem Blick geraten. Es ist nicht Aufgabe der Beistände, sich mit allen erdenklichen Mitteln und ohne Rücksicht auf Verluste für die Dinge einzusetzen, die die Mandant*innen selbst als vordergründig erachten. Vielmehr muss ich als Berater immer darauf achten, welchen wirtschaftlichen und - vor allem - "nervlichen" Aufwand es bedeutet, ein Recht durchzusetzen. Ob es sich bei den Mandant*innen dabei um Privatpersonen oder Unternehmensinhaber*innen handelt spielt, das zeigt die Erfahrung, keine Rolle. So kam es denn oft genug vor, dass ich Mandant*innen davon abgeraten habe, gegen Entscheidungen der Marken- und Sortenämter vorzugehen, um nicht weiteren Aufwand für ein nur geringwertiges Schutzrecht zu betreiben. Nichtsdestotrotz habe ich auf beinahe allen denkbaren Ebenen gerichtliche Verfahren begleitet; naturgemäß vor verschiedenen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten und - als beratender Anwalt natürlich nur - vor dem Bundesgerichtshof. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Gericht der Europäischen Union und dem Gerichtshof der Europäischen Union habe ich ebenso geführt, wie interne Verfahren vor den verschiedenen Institutionen des Deutschen Patent- und Markenamts, des EUIPO und des CPVO.
Durch meine Mitgliedschaft in der GRUR, CIOPORA, CIOPORA Deutschland und der INTA versuche ich schließlich, an der Fortentwicklung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Auslegungshilfen mitzuwirken. So bin ich beispielsweise Teil der CIOPORA Delegation in der Arbeitsgruppe für Erntegut und ungenehmigte Benutzung von Vermehrungsmaterial (WG-HRV/1) der UPOV (dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen mit Sitz in Genf). In der sog. Fruit Section von CIOPORA unterstütze ich Züchter*innen auch ohne konkretes Mandat bei der Beantwortung alltäglicher Fragen, während ich mich zugleich über die neuesten Entwicklungen ihres züchterischen Alltags informiere. Für das Gemeinschaftliche Sortenamt wirke ich zudem an deren Fallsammlung mit.