"Green Rights" (1) - Markenrecht, Designschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
Weil eine für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts überaus bedeutsame und seit 1891 erscheinende juristische Fachzeitschrift einen grünen Einband trägt, wird dieses Rechtsgebiet vor allem von Juristen traditionell als der "Grüne Bereich" bezeichnet. Umfassender Rechtsrat auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts ist es also, was Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Leidereiter bietet.
"Green Rights" (2): Sortenschutz - Der Schutz von Pflanzeninnovationen
Einen ganz eigenen Bereich innerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes stellt der Schutz von Pflanzenzüchtungen durch den Sortenschutz dar. Ein Schutzrechtssystem sui generis, eigener Art, also. Gerade Züchter neuer land- und gartenwirtschaftlicher Arten und Sorten können sich mit Fug und Recht auch als "Grüner Bereich" verstehen. Nur wenige Anwälte in Deutschland und Europa können für sich in Anspruch nehmen, eine profunde Beratung im deutschen und europäischen (gemeinschaftlichen) Sortenschutz anzubieten; auch - aber nicht nur - für die "Grüne Branche".