"Green Rights" (1) - Markenrecht, Designschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
Weil eine für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts überaus bedeutsame und seit 1891 erscheinende juristische Fachzeitschrift einen grünen Einband trägt, wird dieses Rechtsgebiet von Jurist*innen als der "Grüne Bereich" bezeichnet. Green Rights steht für umfassenden Rechtsrat auf eben diesen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.
"Green Rights" (2): Sortenschutz - Der Schutz von Pflanzeninnovationen
Züchter*innen neuer landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Arten und Sorten gehören mit Fug und Recht zu einem ganz eigenen "Grünen Bereich". Für diesen gibt es innerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes ein Schutzrechtssystem sui generis, also eigener Art. Nur wenige Anwält*innen in Deutschland und Europa können für sich in Anspruch nehmen, eine profunde Beratung im deutschen und europäischen Sortenschutz anzubieten. Bei mir finden Sie diese Beratung - auch, aber nicht nur - für die "Grüne Branche".